Stephanie Kronthaler Rechtsanwältin
kreativ denken, geradlinig handeln


Gebühren & Anwaltskosten
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Eine anwaltliche Beratung löst Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aus.
Ein kurzer Überblick:

Die Kosten für eine Erstberatung betragen maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese möglicherweise die Kosten. Gerne tätige ich hier für Sie die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens berechnen sich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und sind abhängig vom Streitwert und vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Wie viele Gebühren der Anwalt für welche Tätigkeit verlangen darf und wie hoch die vom Streitwert abhängige Gebühr ist, ist gesetzlich geregelt.
Selbstverständlich informieren ich Sie vorab verlässlich über die Höhe der entstehenden Gebühren.
Auch hier führe ich für Sie kostenlos den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Kosten.

In einigen Fällen gemäß § 34 Abs.1 RVG können Anwalt und Mandant für:

einen mündlichen oder schriftlichen Rat
die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens
die Tätigkeit als Mediator

auch eine Gebührenvereinbarung schließen. Selbstverständlich kläre ich mit Ihnen auch hier im Vorfeld verlässlich die Gebührenfrage.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht bestehen und Sie finanziell die Kosten nicht aus eigener Kraft tragen können, wirke ich auf die Übernahme durch die Staatskasse hin (Prozesskostenhilfe).